Erklärung zur Barrierefreiheit

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​​Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der URL www.weimarhalle.de veröffentlichten Website.

Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) sowie der Thüringer-Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO).


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen trotz vereinzelter Ausnahmen weitgehend vereinbar.

Für die nachfolgenden Inhalte und technischen Aspekte bestehen noch vereinzelte Mängel.

  • Älteren PDF-Dokumente sind zum Teil derzeit nur eingeschränkt barrierefrei zugänglich. Für diese Dokumente werden, soweit möglich, alternative Darstellungswege geprüft, etwa die Darstellung in reiner Textform. Die Beseitigung dieser bekannten Mängel ist derzeit in Arbeit und dauert an. Sobald dieser Vorgang abgeschlossen ist, wird es auf dieser Seite entsprechend veröffentlicht.
  • Nicht alle Videos verfügen über Untertitel und eine Übersetzung in die Deutsche Gebärdensprache; auch hier wird an einer Beseitigung der Mängel gearbeitet.

Barrieren melden: Kontakt zur Ansprechpartnerin

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann nehmen Sie bitte telefonisch oder schriftlich Kontakt mit uns auf.


Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info(at)schlichtungsstelle-bgg.de.


Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 1. Feb. 2022 erstellt und zuletzt am 1. Feb. 2022 aktualisiert.